Wahlgrabstätten

Größe der Grabstätte (Abweichungen möglich)

Länge 2,30 m

Breite 1,20 m (2-stellig: 2,40 m / 3-stellig: 3,60 m / usw.)

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Bestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auf einzelnen Fluren bestimmter Friedhöfe wird ein Nutzungsrecht für 30 Jahre verliehen. Die Lage des Grabes kann nach den gegebenen Möglichkeiten individuell ausgewählt werden. Ein mehrmaliger Wiedererwerb ist möglich.

Wahlgräbern können auch schon zu Lebzeiten ausgewählt werden.

Diese Einfachgräber können nach Verleihung des Nutzungsrechts auf Antrag durch die Friedhofsverwaltung in Tiefgräber umgewandelt werden, so dass dort dann übereinander zwei Sargbeisetzungen oder im Ausnahmefall eine Sarg- und eine Urnenbeisetzung zulässig sind.

Der Nutzungsberechtigte erhält das Recht zur individuellen Gestaltung der Grabstätte und des Grabmals und verpflichtet sich zugleich zur Pflege der Grabanlage. Die Gestaltung soll so erfolgen, dass die Würde und der Charakter des Friedhofs gewahrt bleiben.

Das Grabbeet muss bei Wahlgrabstätten spätestens 6 Monate nach Erwerb des Nutzungsrechts oder einer Beisetzung angelegt sein.

Wahlgräber bieten die besten Möglichkeiten, eine personenbezogene Grabgestaltung im Andenken an den Verstorbenen umzusetzen. Abhängig von den Standortbedingungen ist eine abwechslungsreiche Bepflanzung nach eigenen Vorstellungen möglich.

(Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Köln; Stand: 18.12.2008)

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