Pressemeldungen


Kölner Friedhofsgärtner beim 2. Kölner Vorsorge-Tag   (12.03.2009)

Mitbestimmung bis zuletzt – frühzeitige Regelungen ersparen Sorgen
Die Botschaft, dass jeder selbst für die spätere Lebensplanung verantwortlich ist, sollte inzwischen bei den meisten Menschen angekommen sein. „Ich weiß, ich muss etwas tun, und ich möchte auch etwas tun für meine Altersvorsorge, aber ich bin mir nicht sicher, was. Ich habe dann immer Angst, mich für die falsche Sache zu entscheiden!“ So oder ähnlich lauten die Antworten auf Nachfragen zum Thema Vorsorge.
„Im Laufe der Zeit, ändern sich die persönlichen Verhältnisse. Der richtige Umgang mit den eigenen Finanzen und den persönlichen Vorstellungen für die Zukunft ist die Basis einer erfolgreichen Lebensplanung“, weiß Josef F. Terfrüchte aus hunderten von Beratungsgesprächen zu berichten. Als Geschäftsführer der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG kennt er die besonderen Fragestellungen, die mit der Vorsorge für Bestattung und Grabpflege verbunden sind, ganz genau. Aus diesem Grund beteiligt sich auch seine Institution am Vorsorge-Forum des 2. Kölner Vorsorge-Tages.
Die Dauergrabpflege-Vorsorge ist ein Service der Kölner Friedhofsgärtner, der wachsenden Zuspruch genießt. Sei es aus zeitlichen Gründen, wegen der zunehmenden Entfernung des Wohnortes vom Friedhof oder aufgrund persönlicher Behinderung – immer mehr Bürger nutzen dieses individuelle Angebot. Im Dauergrabpflege-Vertrag werden über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren bis zum Ende der Ruhefrist bzw. Nutzungsdauer eine regelmäßige, garantierte, gärtnerische Grabpflege sowie Blumenschmuck und andere Sonderleistungen entsprechend der persönlichen Wünschen vereinbart und verbindlich geregelt.
„Gerade zum Lebensende sollte nichts dem Zufall überlassen bleiben“, betont Josef F. Terfrüchte. „Unsere Bemühungen kreisen tagtäglich um die konsequente Vertretung der Rechte von Verstorbenen. Andererseits haben wir aber auch erkannt, dass jeder Bürger sich schon zu Lebzeiten viel Ärger und Sorgen ersparen kann, wenn er bereits im Alter zwischen 50 und 60 Jahren über die Reglung auch von Bestattung und Grabpflege nachdenkt.“

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