Baumgrabstätten (Ostfriedhof)
Baumbestattungen von Ascheurnen sind an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich möglich. Die Beisetzung darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen. Baumgrabstätten werden auf den von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereichen (zur Zeit nur auf dem Ostfriedhof) angeboten.
In einer Baumgrabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht an Baumgräbern wird für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Der Erwerb zusätzlicher angrenzender Baumgräber ist möglich. Jedes Baumgrab kann nach 20 Jahren einzeln verlängert werden.
Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung auf einer im Umfeld des Baumes eingelassenen Keramikplatte von ca. 30 x 20 x 5 cm mit Gravur von Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr.
Das Ablegen von Grabschmuck ist nur anlässlich einer Beisetzung gestattet. Darüber hinaus darf an der Grabstätte in keiner Weise pflegerisch eingegriffen werden, eigene Bepflanzungen sind untersagt. Verwelkte Blumen, Gestecke und Kränze sind spätestens nach vier Wochen zu entfernen.
(Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Köln; Stand: 18.12.2008)
Zurück zu den Arten von Grabstätten