Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung
Größe der Grabstätte (Abweichungen möglich)
Länge 2,36 m
Breite 1,00 m
Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung sind einstellige Grabstätten für Sargbestattungen, die der Reihe nach belegt werden.
Die Grabkammern sind aus Beton-Fertigteilen hergestellt, die aufgrund der besonderen Bauweise und der optimalen Belüftung unabhängig von der Geologie des Friedhofs eine einheitliche kurze Ruhefrist von 12 Jahren ermöglichen.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ohne weitere Bestattung ist auf Antrag für die Dauer von mindestens einem Jahr und höchstens für die Dauer des Erstnutzungsrechts möglich.
Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Sie veranlasst die Verlegung einer Basisplatte in der Größe von 65 x 50 cm, die niveaugleich in die Rasenfläche gelegt wird. Nur hierauf darf eine Grabsteinplatte bis zu einer Größe von 35 x 35 cm mit einer Mindeststärke von 10 cm befestigt sowie Grablichter oder Grabschmuck abgelegt werden.
Um eine ordnungsgemäße Grabpflege zu gewährleisten, dürfen außerhalb der Basisplatte keine Gegenstände abgelegt werden. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss. Holzkreuze werden vorübergehend geduldet und spätestens 3 Monate nach der Beisetzung entfernt.
(Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Köln; Stand: 18.12.2008)
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