Patenschaftsgräber (denkmalgeschützte Grabanlagen)
Natürliche und juristische Personen können Patenschaften an denkmalgeschützten Grabanlagen übernehmen. Sie erhalten damit das Recht, unter Verleihung eines Nutzungsrechts, dort beizusetzen. Sie sind im Gegenzug verpflichtet, die Anlage mit Übernahme der Patenschaft in Abstimmung mit der Denkmalbehörde instand zu setzen und zu unterhalten.
Die Nutzungsgebühr wird im Beisetzungsfall für die jeweils in Anspruch genommene Grabstelle erhoben.
Auch die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG hat Patenschaften an denkmalgeschützten Grabanlagen übernommen. Dort bieten wir im Rahmen eines Dauergrabpflegevertrages Einzelstellen für Urnenbeisetzungen an.
Weitere Informationen auf der Seite DENKMALSCHUTZ.
(Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Köln; Stand: 18.12.2008)
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