Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung
Größe der Grabstätte (Abweichungen möglich)
Länge 1,00 m
Breite 1,00 m
Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung sind einstellige Grabstätten für die Beisetzung einer Ascheurne, die der Reihe nach belegt und an denen nur im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit ein Nutzungsrecht zugewiesen wird (i.d.R. 20 Jahre).
Für pflegefreie Urnengräber gelten ansonsten die gleichen Vorschriften wie für Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung.
Eine eigene Gestaltung der Grabstätte ist nicht möglich.
(Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Köln; Stand: 18.12.2008)
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