Wahlgrabstätten

Größe der Grabstätte (Abweichungen möglich)

Länge 2,30 m

Breite 1,20 m (2-stellig: 2,40 m / 3-stellig: 3,60 m / usw.)

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Bestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auf einzelnen Fluren bestimmter Friedhöfe wird ein Nutzungsrecht für 30 Jahre verliehen. Die Lage des Grabes kann nach den gegebenen Möglichkeiten individuell ausgewählt werden. Ein mehrmaliger Wiedererwerb ist möglich.

Wahlgräbern können auch schon zu Lebzeiten ausgewählt werden.

Diese Einfachgräber können nach Verleihung des Nutzungsrechts auf Antrag durch die Friedhofsverwaltung in Tiefgräber umgewandelt werden, so dass dort dann übereinander zwei Sargbeisetzungen oder im Ausnahmefall eine Sarg- und eine Urnenbeisetzung zulässig sind.

Der Nutzungsberechtigte erhält das Recht zur individuellen Gestaltung der Grabstätte und des Grabmals und verpflichtet sich zugleich zur Pflege der Grabanlage. Die Gestaltung soll so erfolgen, dass die Würde und der Charakter des Friedhofs gewahrt bleiben.

Das Grabbeet muss bei Wahlgrabstätten spätestens 6 Monate nach Erwerb des Nutzungsrechts oder einer Beisetzung angelegt sein.

Wahlgräber bieten die besten Möglichkeiten, eine personenbezogene Grabgestaltung im Andenken an den Verstorbenen umzusetzen. Abhängig von den Standortbedingungen ist eine abwechslungsreiche Bepflanzung nach eigenen Vorstellungen möglich.

(Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Köln; Stand: 18.12.2008)

Zurück zu den Arten von Grabstätten

 

Logo
Friedhofsgärtner

Finden Sie hier Ihren kompetenten Partner direkt vor Ort:

Oder nutzen Sie unsere Suche:

Oder laden Sie sich hier unser Mitgliederverzeichnis herunter.
Finde die Ausbildungsinitiative Gartenbau Köln auf Facebook!!

Unser Podcast:

Finde die Ausbildungsinitiative Gartenbau Koeln auf Facebook!
Wir sind Mitglied im Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur e.V.

Geschäftsführung

Herr Pakendorf
Lutz Pakendorf

 

Herr Bürder
Florian Bürder

Dauergrabpflege

Frau Ecke
Andrea Ecke

 

Henning Lassotta
Henning Lassotta

Qualitätskontrolle

Frau Gräfe
Ann-Kathrin Gräfe

Öffentlichkeitsarbeit

Samira Ellmann
Samira Ellmann

Friedhofsmobil

Herr Bettels
Godehard Bettels

 

Herr Reuter
Manfred Reuter
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG · Weinsbergstraße 138 · 50823 Köln · Telefon (0221) 52 56 58
Impressum   |   Datenschutz   |   Datenschutz-Einstellungen
Herr Pakendorf

Lutz Pakendorf

Geschäftsführender Vorstand

Tel.: 0221 5691048-12

Fax.: 0221 515362

> E-Mail schreiben

Frau Ecke

Andrea Ecke

Vertragswesen

Tel.: 0221 5691048-18

Fax.: 0221 515362

> E-Mail schreiben

Henning Lassotta

Henning Lassotta

Vertragswesen

Tel.: 0221 5691048-11

Fax.: 0221 515362

> E-Mail schreiben

Herr Bürder

Florian Bürder

Geschäftsführer AFK GmbH GKF, Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG

Tel.: 0221 5691048-14

Fax.: 0221 515362

> E-Mail schreiben

Samira Ellmann

Samira Ellmann

Presse & PR, Nachwuchsförderung, Veranstaltungen

Tel.: 0221 5691048-16

Fax.: 0221 515362

> E-Mail schreiben

Ann-Kathrin Gräfe

Ann-Kathrin Gräfe

Qualitätskontrolle / Mitgliederbetreuung

Tel.: 0221 5691048-15

Fax.: 0221 515362

> E-Mail schreiben

Herr Bettels

Godehard Bettels

Fahrer Kölner Friedhofsmobil

Terminvereinbarung

Tel.: 0800 7897777

(kostenlos)

Herr Reuter

Manfred Reuter

Fahrer Kölner Friedhofsmobil

Terminvereinbarung

Tel.: 0800 7897777

(kostenlos)