Arten von Grabstätten
Die Friedhofssatzung der Stadt Köln sieht verschiedene Arten von Grabstätten für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen vor. Die Grabstätten bleiben grundsätzlich im Eigentum der Stadt Köln. An ihnen können Rechte gemäß der gültigen Gebührensatzung erworben werden. In einstelligen Grabstätten (Sarg und Urne) darf bis zum Ablauf der Ruhezeit im Normalfall nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Jedoch ist es möglich, in einem einstelligen Wahlgrab eine Sarg- oder zwei Urnenbeisetzungen vorzunehmen. Unter anderem werden folgende Grabarten angeboten, die wir Ihnen hier in Kürze vorstellen möchten. Bei den einzelnen Grabarten gibt es große Unterschiede in den Möglichkeiten der persönlichen Gestaltung. Hierzu berät Sie gerne Ihr Friedhofsgärtner und Steinmetz. |